Nutze Sie Ihre Möglichkeiten einer Förderung, um eine gewünschte Ausbildung, ein Seminar oder eine berufliche Weiterbildung zu machen.
Auf der Internetplattform finden Sie alle möglichen EU-, Bundes- und Landesförderungen.
Kursförderungen
Die Plattform erwachsenenbildung.at beispielsweise gibt Ihnen einen Überblick über finanzielle Förderungen zu Ihrem persönlichen Aus- und/oder Weiterbildungsvorhaben, für Schule, Lehre, Studium oder Beruf, etc.
Weitere Infos finden Sie auch unter: Kursförderung
Steuerliche Absetzbarkeit
Für Privatpersonen gilt ebenso wie für Unternehmer*innen:
Ausgaben und Aufwendungen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung werden als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben anerkannt, wenn diese im Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen bzw. betrieblichen Tätigkeit stehen oder im Zusammenhang mit einem (dem ausgeübten Beruf) artverwandten Beruf stehen.
Zusätzlich können auch Ausgaben und Aufwendungen für Ausbildungsmaßnahmen abzugsfähig sein, so sie den Einstieg in eine neue berufliche (auch nebenberufliche) Tätigkeit ermöglichen und eine solche neue berufliche Tätigkeit auch konkret geplant ist. So keine beruflich Notwendigkeit vorhanden ist und eine Ausbildung primär der privaten Lebensführung dient, ist sie höchstwahrscheinlich nicht steuerlich absetzbar.
Sind Sie sich nicht sicher, wende dich bitte an das zuständige Finanzamt oder an einen Steuerberater.
Bundesweite Förderung durch das AMS
Kurskosten: Das AMS fördert nur dann, wenn Kurse und Seminare oder eine Aus-/Weiterbildung für Arbeitslose eine sinnvolle berufliche Qualifizierung darstellt.
Bildungskarenz/Weiterbildungsgeld: Für Berufstätige, die mehr als 3 Jahre in einer Firma tätig sind, kann eine Förderung für eine Aus- und Weiterbildung in betracht gezogen werden. Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/bildungskarenz-weiterbildung-mit-einkommen
Förderungen für Unternehmen: Genaue Informationen erhalten Sie bei Ihrem jeweiligen Ansprechpartner in den regionalen Geschäftsstellen des AMS. Hier Ihre Infoseite: https://www.ams.at/unternehmen/service-zur-personalsuche/foerderungen
Fachkräftestipendium: Informationen zur Förderung von Ausbildungen in einem Beruf mit Fachkräftemangel, dem Fachkräftestipendium, finden Sie hier: https://www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/so-foerdern-wir-ihre-aus–und-weiterbildung-/fachkraeftestipendium
Einen Überblick über geförderte Ausbildungen im Rahmen des Fachkräftestipendiums können Sie auch wie folgt finden: Ausbildungsliste.
Sehen Sie sich hier die Liste der Geschäftsstellen durch: Geschäftsstellen für Arbeitssuchende
Bildungskarenz
Die Bildungskarenz bietet die Möglichtkeit für Arbeitnehmer*innen, sich bei bestehendem Arbeitsverhältnis für Weiterbildung freistellen zu lassen. Diese Freistellung muss vorab immer zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in vereinbart werden.
Während der Bildungskarenz bekommen Sie folglich das Weiterbildungsgeld, welches in der Höhe des Arbeitslosengeldes ausbezhalt wird. Darüber hinaus ist ein Zuverdienst im Ausmaß einer geringfügigen Beschäftigung erlaubt.
Eine Aus- und Weiterbildungsmaßnahme muss diesbezüglich mindestens 20 Wochenstunden beinhalten (inkl. Lern- und Übungseinheiten) und wenigstens 2 Monate dauern.
Detailinfos findest Sie unter: AMS-Bildungskarenz und Arbeiterkammer
Bildungsteilzeit
Die Bildungsteilzeit ermöglich es, die Arbeitszeit zu reduzieren, um sich weiterzubilden und für die wegfallenden Stunden einen „Lohnersatz“ zu bekommen. Der Vorteil zur traditionellen Bildungskarenz: „Für Personen mit einem kleinere Einkommen ist die Bildungsteilzeit finanziell attraktiver“.
Die Arbeitszeit darf um maximal 50 % und muss um mindestens 25 % reduziert werden, was die Nähe zum Betrieb aufrecht erhält. Für jede Arbeitsstunde, die weniger gearbeitet wird, bezahlt das AMS 0,76 Euro Bildungsteilzeitgeld pro Tag.
Hier muss die Aus- und Weiterbildungsmaßnahme mindestens 10 Wochenstunden beinhalten (inkl. Lern- und Übungseinheiten) und mindestens 4 Monate dauern.
Detailinfos findest Sei unter: AMS-Bildungsteilzeit und Arbeiterkammer
Unternehmungsgründungsprogramm
Wenn Sie arbeitslos sind und sich selbstständig machen wollen, dann unterstützt das Arbeitsmarktservice bei der Neugründung eines existenzfähigen Betriebes wie folgt: Kostenlose Unternehmensberatung, meist dafür notwendige Ausbildungen, sowie eine Existenzsicherung für die Dauer des Programms.
Genaue Informationen finden Sie unter: AMS-Unternehmungsgründungsprogramm
Förderungen für Arbeitnehmer und Unternehmer
Bei einem Antrag auf Förderung einer Aus- oder Weiterbildung gilt zu beachten, dass der Antrag auf Förderung zumeist vor Ausbildungsbeginn eingereicht werden muss!
Nutzen Sie die folgenden Links für Ihr Förderansuchen und fragen Sie im Zweifelsfall nach wann der Antrag eingereicht werden muss:
Förderungen für Arbeitnehmer
Förderungen für Unternehmer
Bildungsförderung Österreich
Die Seite der Bildungsförderung Österreich stellt Informationen über Förderungen zum Thema Aus- und Weiterbildung zur Verfügung. Man kann die Förderungen nach Zielgruppen oder auch nach Bundesländern auswählen.
Detailinformationen finden Sie unter: Bildungsförderung Österreich
SWF – Sozial- und Weiterbildungsfonds
Hier finden Sie Informationen zu Förderung von Aus- & Weiterbildungen für Zeitarbeitskräfte unter: www.swf-akue.at/
AQUA – Arbeitsplatznahe Qualifizierung
Mit dem Angebot der Arbeitsplatznahen Qualifizierung – Arbeitsplatznahe Qualifizierungen für Arbeitslose (AQUA) – gibt das Arbeitsmarktservice (AMS) arbeitslosen Personen die Möglichkeit zu praxisnahen Aus- und Weiterbildungen, welche den konkreten betrieblichen Anforderungen entsprechen.
Deatilinformationen finden Sie unter: AQUA Arbeitsplatznahe Qualifizierung
Steiermark:
Bildungsberatung Steiermark
Die Bildungsberatung Steiermark berät Menschen bei ihrer beruflichen Um- oder Neuorientierung. Nutzen Sie das kostenlose Beratungsangebot der Bildungsberatung Steiermark und finden Sie ihre passende Aus- oder Fortbildung für Ihre zukünftige berufliche Karriere.
Detailinformationen finden Sie unter: Bildungsberatung Steiermark
Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung
Mit dem Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung (GraFo) wird vom Referat für Arbeit und Beschäftigung des Sozialamts, eine Investition in ein Bildungsforhaben getätigt, welche sicherstellen soll, dass Personen mit niedrigem Haushaltseinkommen aus Graz, künftig bessere Berufs- und Einkommenschancen erhalten. Die Förderung für berufliche Fort- oder Weiterbildungen beträgt bis zu 3.000,-
Detailinfos finden Sie unter: Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung
Folder Download
zam Zentrum für Ausbildungsmanagement
Die zam Steiermark GmbH, welche im Auftrag des AMS Steiermark und des Landes Steiermark arbeitet, dient der Förderung von Frauen, um die beruflichen Chancen in der Arbeitswelt zu erhöhen. Hierbei geht es um eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der steirischen Regionen.
Detailinfos finden Sie unter: zam Steiermark
Folder Download
Wien: Waff – Beratungszentrum für Beruf und Weiterbildung
Das Waff (Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds) versorgt Wiener Arbeitnehmer*innen mit Information, Beratung und finanzieller Unterstützung bei der Weiterbildung.
Detailinfos finden Sie unter: Förderungen für Weiterbildungen
Niederösterreich: NÖ Bildungsförderung

Über die niederösterreichische Landesregierung können Ausbildungsteilnehmer*innen rückwirkend und anteilig eine Förderung der berufsspezifischen Weiterbildungskosten in Anspruch nehmen.
Voraussetzung für die Förderung:
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Arbeitnehmer
- Berufsspezifischer Weiterbildungskurs
- Online-Einreichung bis spätestens ein Jahr nach Ausbildungsende mit Online-Bestätigung durch die Schule
Informieren Sie sich im Detail über die Voraussetzungen unter: Weiterbildungsscheck NÖ und
Vorarlberg: Bildungsprämie/Bildungszuschuss
Die folgenden 4 Förderbereiche des Bildungszuschusses sind für Vollzeit- als auch berufsbegleitende Weiterbildungen:
- Das „Bildungskonto“ ist gedacht für Vollzeitausbildungen
- Die „Bildungsprämie für Arbeitnehmer*innen“ist gedacht für berufsbegleitende Ausbildungen für in Vorarlberg unselbständig Beschäftigte
- Die „Bildungsprämie für Unternehmer*innen“ ist gedacht für berufsbegleitende Ausbildungen für Selbständige
- Das „Startkapital“ ist gedacht für Personen, die in der Zeit der Haushaltsführung und Kindererziehung für den beruflichen Wiedereinstieg eine Bildungsmaßnahme absolvieren.
Mehr Informationen unter: Bildungszuschuss und AK Vorarlberg
Tirol: Amt der Tiroler Landesregierung – Sachgebiet Arbeitsmarktförderung

Ziel diser Förderung ist es, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern. Durch die Vergabe von Ausbildungsbeihilfen als Zuschuss zu Lebenshaltungskosten soll ein Anreiz zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen trotz reduziertem oder niedrigem Einkommen geleistet werden.
Detailinformationen finden Sie unter: Arbeitsmarktförderung Tirol und Bildungsgeld-update
Burgenland: Qualifikationsförderung des Landes Burgenland

Das Land Burgenland fördert berufliche Weiterbildungsmaßnahmen von Arbeitslosen bzw. Arbeitssuchenden, Arbeitnehmer*innen, Lehrlingen und Wiedereinsteiger*innen. Die Förderwürdigkeit hängt vom Einkommen ab und beträgt maximal 75% der Ausbildungskosten.
Kontakt:
Detailinformationen finden Sie unter: Erwachsenenbildung Burgenland
Bildungskonto – Land Oberösterreich

Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen Erwachsener dienen dem besseren Fortkommen im Beruf und zur besseren persönlichen Qualifizierung.
Detailinformationen finden Sie unter: Bildungskonto Oberösterreich
Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetz
Bildungsscheck des Landes Salzburg
Bildungskredit
Die Bausparkassen (wie z.B. Sparkasse) greifen finanziell unterstützend unter die Arme. Diese entsprechenden Kredite unterscheiden sich durch mehrere Begünstigungen von einem üblichen Ratenkredit. Es sollte also eine Zweckwidmung bei der Finanzierung erfolgen, um diese besonderen Konditionen zu erhalten.
Wofür können Bildungskredite verwendet werden?
Mit der Hilfe dieser Kredite können folgende Ausgaben abgedeckt werden bzw. können Sie folgende Ausgaben finanzieren:
- Kurskosten oder andere direkte Bildungsbeiträge
- Lehrmaterialien
- Kosten für das Wohnen am Ausbildungsort oder Fahrten dorthin
- Aufenthalte im Ausland
Für Detailinformationen wenden Sie sich an Ihr Bankinstitut und/oder Bausparkassen.
Nutze Sie Ihre Möglichkeiten einer Förderung, um eine gewünschte Ausbildung, ein Seminar oder eine berufliche Weiterbildung zu machen.
Auf der Internetplattform finden Sie alle möglichen EU-, Bundes- und Landesförderungen.
Kursförderung
Die Plattform erwachsenenbildung.at beispielsweise gibt Ihnen einen Überblick über finanzielle Förderungen zu Ihrem persönlichen Aus- und/oder Weiterbildungsvorhaben, für Schule, Lehre, Studium oder Beruf, etc.
Weitere Infos finden Sie auch unter: Kursförderung
Bildungsförderung Österreich
Die Seite der Bildungsförderung Österreich stellt Informationen über Förderungen zum Thema Aus- und Weiterbildung zur Verfügung. Man kann die Förderungen nach Zielgruppen oder auch nach Bundesländern auswählen.
Detailinformationen finden Sie unter: Bildungsförderung Österreich
Steuerliche Absetzbarkeit
Für Privatpersonen gilt ebenso wie für Unternehmer*innen:
Ausgaben und Aufwendungen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung werden als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben anerkannt, wenn diese im Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen bzw. betrieblichen Tätigkeit stehen oder im Zusammenhang mit einem (dem ausgeübten Beruf) artverwandten Beruf stehen.
Zusätzlich können auch Ausgaben und Aufwendungen für Ausbildungsmaßnahmen abzugsfähig sein, so sie den Einstieg in eine neue berufliche (auch nebenberufliche) Tätigkeit ermöglichen und eine solche neue berufliche Tätigkeit auch konkret geplant ist. So keine beruflich Notwendigkeit vorhanden ist und eine Ausbildung primär der privaten Lebensführung dient, ist sie höchstwahrscheinlich nicht steuerlich absetzbar.
Sind Sie sich nicht sicher, wende dich bitte an das zuständige Finanzamt oder an einen Steuerberater.
AMS Förderungen für Arbeitnehmer und Unternehmer
Bei dieser Förderung ist wichtig, dass der Antrag auf Förderung für eine Ausbildung, vor Ausbildungsbeginn eingereicht werden muss.
Detailinfos findest Sie unter:
Förderungen für Arbeitnehmer
Förderungen für Unternehmer
Des Weiteren finden Sie auch allgemeine Informationen über Förderungen, Vergabe und Durchführung von Förderungen, Finanzierungsinstrumente, Zielgruppen, steuerliche Förderungen, etc., sowie Links zu weiteren Informationsquellen.
Bildungsteilzeit
Die Bildungsteilzeit ermöglich es, die Arbeitszeit zu reduzieren, um sich weiterzubilden und für die wegfallenden Stunden einen „Lohnersatz“ zu bekommen. Der Vorteil zur traditionellen Bildungskarenz: „Für Personen mit einem kleinere Einkommen ist die Bildungsteilzeit finanziell attraktiver“.
Die Arbeitszeit darf um maximal 50 % und muss um mindestens 25 % reduziert werden, was die Nähe zum Betrieb aufrecht erhält. Für jede Arbeitsstunde, die weniger gearbeitet wird, bezahlt das AMS 0,76 Euro Bildungsteilzeitgeld pro Tag.
Hier muss die Aus- und Weiterbildungsmaßnahme mindestens 10 Wochenstunden beinhalten (inkl. Lern- und Übungseinheiten) und mindestens 4 Monate dauern.
Detailinfos findest Sei unter: AMS-Bildungsteilzeit und Arbeiterkammer
Bildungskarenz
Die Bildungskarenz bietet die Möglichtkeit für Arbeitnehmer*innen, sich bei bestehendem Arbeitsverhältnis für Weiterbildung freistellen zu lassen. Diese Freistellung muss vorab immer zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in vereinbart werden.
Während der Bildungskarenz bekommen Sie folglich das Weiterbildungsgeld, welches in der Höhe des Arbeitslosengeldes ausbezhalt wird. Darüber hinaus ist ein Zuverdienst im Ausmaß einer geringfügigen Beschäftigung erlaubt.
Eine Aus- und Weiterbildungsmaßnahme muss diesbezüglich mindestens 20 Wochenstunden beinhalten (inkl. Lern- und Übungseinheiten) und wenigstens 2 Monate dauern.
Detailinfos findest Sie unter: AMS-Bildungskarenz und Arbeiterkammer
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Das AMS fördert mit dieser Maßnahme Weiterbildungen von gering qualifizierten und älteren Arbeitskräften mit dem Ziel, fachliche Fähigkeiten von Arbeitskräften zu verbessern, um deren Arbeitsplätze zu sichern und das Einkommen zu erhöhen.
Detailinfos findest Sie unter: AMS-Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
SWF – Sozial- und Weiterbildungsfonds
Hier finden Sie Informationen zu Förderung von Aus- & Weiterbildungen für Zeitarbeitskräfte unter: www.swf-akue.at/
Bildungsberatung Steiermark
Die Bildungsberatung Steiermark berät Menschen bei ihrer beruflichen Um- oder Neuorientierung. Nutzen Sie das kostenlose Beratungsangebot der Bildungsberatung Steiermark und finden Sie ihre passende Aus- oder Fortbildung für Ihre zukünftige berufliche Karriere.
Detailinformationen finden Sie unter: Bildungsberatung Steiermark
Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung
Bei diesem Fond geht es um berufliche Weiterbildung, die von Basisqualifizierungen bis hin zu branchen- und berufsspezifischen Weiterbildungen sowie Umschulungen reicht. Mit dem Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung (GraFo) wird vom Referat für Arbeit und Beschäftigung des Sozialamts, eine Investition in ein Bildungsforhaben getätigt, welche sicherstellen soll, dass Personen mit niedrigem Haushaltseinkommen aus Graz, künftig bessere Berufs- und Einkommenschancen erhalten. Die Förderung für berufliche Fort- oder Weiterbildungen beträgt bis zu 3.000,-
Detailinfos finden Sie unter: Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung
Folder Download
Bildungsförderung

Über die niederösterreichische Landesregierung können Ausbildungsteilnehmer*innen rückwirkend und anteilig eine Förderung der berufsspezifischen Weiterbildungskosten in Anspruch nehmen.
Voraussetzung für die Förderung:
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Arbeitnehmer
- Berufsspezifischer Weiterbildungskurs
- Online-Einreichung bis spätestens ein Jahr nach Ausbildungsende mit Online-Bestätigung durch die Schule
Informieren Sie sich im Detail über die Voraussetzungen unter:
Waff – Beratungszentrum für Beruf und Weiterbildung
Der Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff) versorgt Wiener Arbeitnehmer*innen mit Information, Beratung und finanzieller Unterstützung bei der Weiterbildung.
Weitere Infos findest du hier: Förderungen für Weiterbildungen
Vorarlberg: Bildungsprämie/Bildungszuschuss

Die folgenden 4 Förderbereiche des Bildungszuschusses sind für Vollzeit- als auch berufsbegleitende Weiterbildungen:
- Das „Bildungskonto“ ist gedacht für Vollzeitausbildungen
- Die „Bildungsprämie für Arbeitnehmer*innen“ist gedacht für berufsbegleitende Ausbildungen für in Vorarlberg unselbständig Beschäftigte
- Die „Bildungsprämie für Unternehmer*innen“ ist gedacht für berufsbegleitende Ausbildungen für Selbständige
- Das „Startkapital“ ist gedacht für Personen, die in der Zeit der Haushaltsführung und Kindererziehung für den beruflichen Wiedereinstieg eine Bildungsmaßnahme absolvieren.
Mehr Informationen unter: Bildungszuschuss und AK Vorarlberg
Tirol: Amt der Tiroler Landesregierung – Sachgebiet Arbeitsmarktförderung

Ziel diser Förderung ist es, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern. Durch die Vergabe von Ausbildungsbeihilfen als Zuschuss zu Lebenshaltungskosten soll ein Anreiz zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen trotz reduziertem oder niedrigem Einkommen geleistet werden.
Detailinformationen finden Sie unter: Arbeitsmarktförderung Tirol und Bildungsgeld-update
Burgenland: Qualifikationsförderung des Landes Burgenland

Das Land Burgenland fördert berufliche Weiterbildungsmaßnahmen von Arbeitslosen bzw. Arbeitssuchenden, Arbeitnehmer*innen, Lehrlingen und Wiedereinsteiger*innen. Die Förderwürdigkeit hängt vom Einkommen ab und beträgt maximal 75% der Ausbildungskosten.
Kontakt:
Detailinformationen finden Sie unter: Erwachsenenbildung Burgenland
Bildungskonto – Land Oberösterreich

Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen Erwachsener dienen dem besseren Fortkommen im Beruf und zur besseren persönlichen Qualifizierung.
Detailinformationen finden Sie unter: Bildungskonto Oberösterreich
Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetz
Bildungsscheck des Landes Salzburg
Bundesweite Förderung durch das AMS
Bildungsförderung Österreich
Die Seite der Bildungsförderung Österreich stellt Informationen über Förderungen zum Thema Aus- und Weiterbildung zur Verfügung. Man kann die Förderungen nach Zielgruppen oder auch nach Bundesländern auswählen.
Detailinformationen finden Sie unter: Bildungsförderung Österreich
Bildungskredit
Die Bausparkassen (wie z.B. Sparkasse) greifen finanziell unterstützend unter die Arme. Diese entsprechenden Kredite unterscheiden sich durch mehrere Begünstigungen von einem üblichen Ratenkredit. Es sollte also eine Zweckwidmung bei der Finanzierung erfolgen, um diese besonderen Konditionen zu erhalten.
Wofür können Bildungskredite verwendet werden?
Mit der Hilfe dieser Kredite können folgende Ausgaben abgedeckt werden bzw. können Sie folgende Ausgaben finanzieren:
- Kurskosten oder andere direkte Bildungsbeiträge
- Lehrmaterialien
- Kosten für das Wohnen am Ausbildungsort oder Fahrten dorthin
- Aufenthalte im Ausland
Für Detailinformationen wenden Sie sich an Ihr Bankinstitut und/oder Bausparkassen.
Nutze Sie Ihre Möglichkeiten einer Förderung, um eine gewünschte Ausbildung, ein Seminar oder eine berufliche Weiterbildung zu machen.
Auf der Internetplattform finden Sie alle möglichen EU-, Bundes- und Landesförderungen.
Kursförderung
Die Plattform erwachsenenbildung.at beispielsweise gibt Ihnen einen Überblick über finanzielle Förderungen zu Ihrem persönlichen Aus- und/oder Weiterbildungsvorhaben, für Schule, Lehre, Studium oder Beruf, etc.
Steuerliche Absetzbarkeit
Für Unternehmer*innen gilt:
Ausgaben und Aufwendungen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung werden als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben anerkannt, wenn diese im Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen bzw. betrieblichen Tätigkeit stehen oder im Zusammenhang mit einem (dem ausgeübten Beruf) artverwandten Beruf stehen.
Zusätzlich können auch Ausgaben und Aufwendungen für Ausbildungsmaßnahmen abzugsfähig sein, so sie den Einstieg in eine neue berufliche (auch nebenberufliche) Tätigkeit ermöglichen und eine solche neue berufliche Tätigkeit auch konkret geplant ist. So keine beruflich Notwendigkeit vorhanden ist und eine Ausbildung primär der privaten Lebensführung dient, ist sie höchstwahrscheinlich nicht steuerlich absetzbar.
Sind Sie sich nicht sicher, wende dich bitte an das zuständige Finanzamt oder an einen Steuerberater.
Förderungen für Arbeitnehmer und Unternehmer
Bei einem Antrag auf Förderung einer Aus- oder Weiterbildung gilt zu beachten, dass der Antrag auf Förderung zumeist vor Ausbildungsbeginn eingereicht werden muss!
Nutzen Sie den folgenden Link für Ihr Förderansuchen und fragen Sie im Zweifelsfall nach wann der Antrag eingereicht werden muss:
Förderungen für Unternehmer
Zuschüsse zu Lohnkosten
Mit der Eingliederungsbeihilfe (EB), werden im Regelfall Zuschüsse gewährt, wenn langzeitarbeitslose Personen oder arbeitslose Personen mit anerkannter Behinderung im Unternehmen aufgenommen werden.
Mit der Beschäftigungsinititative 50+ – sowie der Eingliederungsbeihilfe (EB 50+) für Frauen und Männer welche das 50. Lebensjahr vollendet haben und länger als 180 Tage beim AMS vorgemerkt sind, werden ebenso Zuschüsse gewährt.
Mit der Lehrstellenförderung (LST) werden auch Zuschüsse gewährt, wenn ausgewählten Zielgruppen ein Lehrverhältnis geboten wird, wie beispielsweise für Mädchen einen nichttraditionellen Berufsweg einschlagen möchten, oder Jugendliche die ihre Lehrstelle verloren haben, sowie für über 18-Jährige mit Qualifikationsmängeln.
Mit der Beihilfe für Ein-Personen-Unternehmen (EPU), kann ein Zuschuss beantragt werden, wenn man den/die erste/n Mitarbeiter*in einstellt.
Mit der Förderung des Besuchs der Bauhandwerkerschule (BHW) kann während der Ausbildungszeit von Mitarbeiter*innen, ebenso um einen Zuschuss angesucht werden.
Zuschüsse zu Kurskosten und Aus-/ Weiterbildung für Beschäftigte
Mit der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (QBN), können Zuschüsse gewährt werden wenn, gering qualifizierte und ältere ArbeitnehmerInnen stärker in betriebliche Weiterbildungsaktivitäten einbezogen werden und damit firmeninternen Fachkräfte gesichert werden.
Für die Höherqualifizierung von Beschäftigten in Gesundheits- und Sozialberufen sowie Kindergartenpädagogik (GSK), werden Zuschüsse gewährt wenn man Mitarbeiter*innen für bestimmte Ausbildungen in den Bereichen Pflegeassistent*innen, Altenarbeit, und Behindertenarbeit als auch Altenbegleitung und Behindertbegleitung, Elementar- und Kindergartenpädagogik, Hortpädagogik, sowie in der Asyl- und Flüchtlingsbetreuung höher qualifizieren lassen möchte.
Arbeitsplatzgenaue Qualifizierung neuer MitarbeiterInnen
Für die Implacement-Stiftung (IMP) können Zuschüsse gewährt werden die es in Form von maßgeschneiderten Ausbildungen, vor der Aufnahme in ein Dienstverhältnis, gibt und die in der Steiermark nach Ziegruppen (Frauen 45+, Jugendliche), Branchen (z.B. Stiftung „Energie“ für steirische Unternehmen aus dem Energie- und Umweltsektor) und für Unternehmen mit größerem Personalbedarf.
Bei der arbeitsplatznahen Qualifizierung (AQUA) kann eine Förderung beantragt werden, wenn man mit dem AMS neue Mitarbeiter*innen findet und diese bezogen auf die Anforderungen des konkreten neuen Arbeitsplatzes im Unternehmen eingeschult und ausbildet werden.
Beratung/ Support für dein Unternehmen
Beim Impuls-Qualifizierungsverbund (IQV) kann man Förderungen beantragen. Verbundberatung, Koordination und Support leistet ein vom AMS beauftragtes externes Beratungsunternehmen.
Die Impulsberatung für Betriebe (IBB) unterstptzt in der Organisationsentwicklung, mit Fokus: Weiterbildung von Mitarbeiter*innen, Umgang mit älter werdender Belegschaft, Chancengleichheit von Frauen und Männern im Betrieb, Sicherung von Arbeitsplätzen im Falle von Kapazitätsschwankungen, sowie der Gestaltung betrieblicher Vielfalt.
Die Kosten der Beratung übernimmt das AMS, wobei die Beratung ein vom AMS beauftragtes Beratungsunternehmen übernimmt.
Unterstützung für Karenz- und Arbeitsmodelle
Unterstützung in der Bildungsteilzeit erhalten Unternehmen, wenn man mit Mitarbeiter*innen eine Reduzierung der Arbeitszeit für die Dauer einer Ausbildung vereinbart. In dieser Zeit erhalten deine Mitarbeiter*innen das Bildungsteilzeitgeld als Lohnausgleich aus der Arbeitslosenversicherung.
Ebenso erhält man einen Zuschuss wenn in der Bildungskarenz wenn mit den Mitarbeiter*innen eine Karenzierung für die Dauer der Ausbildung vereinbart wird. In dieser sogenannten Auszeit, erhalten Mitarbeiter*innen ein Weiterbildungsgeld.
Für eine Altersteilzeit kann eine Förderung beantragt werden, wenn ältere Mitarbeiter*innen im Unternehmen ihre Arbeitszeit verkürzen und durch eine Vereinbarung mit dem AMS, dieses einen Teil der dadurch entstehenden Aufwendungen für das Bruttoarbeitsentgelt bis maximal zur Höchstbeitragsgrundlage nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ersetzt.
Die Elternteilzeitkarenz kann beantragt werden wenn eine Mitarbeiter*in in Teilzeit-Karenz gehen und das AMS die Ersatzkräfte für diese Karenzzeit fördert. Dies kann in Form von Zuschüssen zu Lohn- bzw. externen Qualifizierungskosten geschehen.
Eine Förderung die Kurzarbeit betreffend kann geltend gemacht werden, wenn das Unternehmen auf Grundlage einer Sozialpartnervereinbarung, für einen befristeten Zeitraum die Normalarbeitszeit herabsetzt und das AMS mit der Kurzarbeits- und Qualifizierungsbeihilfe, als Pauschale für Ausfallstunden unterstützt, um die Beschäftigung von Mitarbeiter*innen zu sichern.
SWF – Sozial- und Weiterbildungsfonds
Hier finden Sie Informationen zu Förderung von Aus- & Weiterbildungen für Zeitarbeitskräfte unter: www.swf-akue.at/
Vorarlberg: Bildungsprämie/Bildungszuschuss

Die folgenden 4 Förderbereiche des Bildungszuschusses sind für Vollzeit- als auch berufsbegleitende Weiterbildungen:
- Das „Bildungskonto“ ist gedacht für Vollzeitausbildungen
- Die „Bildungsprämie für Arbeitnehmer*innen“ist gedacht für berufsbegleitende Ausbildungen für in Vorarlberg unselbständig Beschäftigte
- Die „Bildungsprämie für Unternehmer*innen“ ist gedacht für berufsbegleitende Ausbildungen für Selbständige
- Das „Startkapital“ ist gedacht für Personen, die in der Zeit der Haushaltsführung und Kindererziehung für den beruflichen Wiedereinstieg eine Bildungsmaßnahme absolvieren.
Mehr Informationen unter: Bildungszuschuss und AK Vorarlberg
Tirol: Amt der Tiroler Landesregierung – Sachgebiet Arbeitsmarktförderung

Ziel diser Förderung ist es, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern. Durch die Vergabe von Ausbildungsbeihilfen als Zuschuss zu Lebenshaltungskosten soll ein Anreiz zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen trotz reduziertem oder niedrigem Einkommen geleistet werden.
Detailinformationen finden Sie unter: Arbeitsmarktförderung Tirol und Bildungsgeld-update
Burgenland: Qualifikationsförderung des Landes Burgenland

Das Land Burgenland fördert berufliche Weiterbildungsmaßnahmen von Arbeitslosen bzw. Arbeitssuchenden, Arbeitnehmer*innen, Lehrlingen und Wiedereinsteiger*innen. Die Förderwürdigkeit hängt vom Einkommen ab und beträgt maximal 75% der Ausbildungskosten.
Kontakt:
Detailinformationen finden Sie unter: Erwachsenenbildung Burgenland
Bildungsscheck des Landes Salzburg

Bundesweite Förderung durch das AMS

Kurskosten: Das AMS fördert nur dann, wenn Kurse und Seminare oder eine Aus-/Weiterbildung für Arbeitslose eine sinnvolle berufliche Qualifizierung darstellt.
Bildungskarenz/Weiterbildungsgeld: Für Berufstätige, die mehr als 3 Jahre in einer Firma tätig sind, kann eine Förderung für eine Aus- und Weiterbildung in betracht gezogen werden.
Förderungen für Unternehmen: Genaue Informationen erhalten Sie bei Ihrem jeweiligen Ansprechpartner in den regionalen Geschäftsstellen des AMS.
Sehen Sie sich hier die Liste der Geschäftsstellen durch: Geschäftsstellen für Arbeitssuchende
Bildungsförderung Österreich
Die Seite der Bildungsförderung Österreich stellt Informationen über Förderungen zum Thema Aus- und Weiterbildung zur Verfügung. Man kann die Förderungen nach Zielgruppen oder auch nach Bundesländern auswählen.
Detailinformationen finden Sie unter: Bildungsförderung Österreich
Bildungsberatung Steiermark
Die Bildungsberatung Steiermark berät Menschen bei ihrer beruflichen Um- oder Neuorientierung. Nutzen Sie das kostenlose Beratungsangebot der Bildungsberatung Steiermark und finden Sie ihre passende Aus- oder Fortbildung für Ihre zukünftige berufliche Karriere.
Detailinformationen finden Sie unter: Bildungsberatung Steiermark